Die englische Limited als Alternative zur GmbH

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Jeder, der einen eigenen Betrieb gründen möchte, steht vor der Frage nach der optimalen Rechtsform für sein Unternehmen. Als Alternative zur klassischen GmbH bietet sich hier die sog. limited an. Damit ist die “Private Company Limited by Shares” gemeint. Wie die GmbH ist sie eine Kapitalgesellschaft und auch ähnlich aufgebaut. Eine englische limited wird in England gegründet durch die Eintragung ins englische Handelsregister. Die Eintragung erfolgt in Englisch und nach englischem Recht. Die gewählte Firma sprich der Unternehmensname muss den Zusatz “limited” bzw. “ltd.” enthalten und ihren Sitz in Wales oder England haben. Mittlerweile gibt es aber gerade im Internet viele Anbieter, die dem deutschen Firmengründer bei der Vermittlung bzw. Übernahme der Gründung einer limited gegen entsprechendes Entgelt behilflich sind.

Pro und contra limited
Im Gegensatz zu einer GmbH lässt sich eine englische limited leicht, schnell und vor allem günstig gründen. Statt eines bei der GmbH geforderten Stammkapitals von 25.000 € reicht hier schon – zumindest theoretisch – ein Share Capital von einem englischen Pfund. Um die limited wieder zu löschen, entstehen lediglich Kosten von ca. 15 € (= 10 englische Pfund). Ähnlich wie die GmbH verfügt die englische limited über drei Organe, durch die die Gesellschaft handlungsfähig wird. Einen Nachteil dieser Rechtsform könnte man darin sehen, dass eine limited, die hauptsächlich in Deutschland aktiv ist, ihre Steuererklärung in Deutschland einreichen muss und zusätzlich einen Jahresabschluss in England. Der Unternehmensgründer sollte sich klar darüber sein, dass er sich zwischen dem englischen und dem deutschen Rechtssystem mit ihren jeweiligen Auflagen bewegt.

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